Wenn ich bei der Frage Test-Pflicht bin. Das ist hier ein vieles beherrschendes Thema und zwar nicht nur bei uns, sondern die Klageparten haben mich angeschrieben, dass es dort wohl auch dort auch wohl die Anfragen auf laufen. Es gibt ja auch die Organisation: „Lehrer-stehen-auf“. Auch da gibt es Anfragen. Das heißt, das ist ein alles bewegendes Thema. Ja so! Und ich habe ja letztes Mal gesagt, es ist wichtig, dass wir eine Arbeitshilfe machen. Und da haben wir uns gedacht. Es bringt nichts, wenn man die Arbeit zweimal macht. Sondern ich stehe jetzt in Kontakt mit Holger Fischer. Ja, da angesprochen wurde von den Klageparten, der ja auch hier schon mal aufgetreten ist im Corona-Ausschuss und da wird etwas erarbeitet. Ich habe also jetzt das Ganze aus Eltern Perspektive mal komplett versucht auszuformulieren, unter Einschluss der datenschutzrechtlichen Seite, weil ich die externe Zuarbeit bekommen habe, die mir versprochen wurde. Das ist heute Nacht irgendwann um halb zwei rausgegangen, aber es ist eben noch nicht abgestimmt mit Herrn Fischer und deswegen steht es noch nicht zur Verfügung. Aber es ist natürlich das Bestreben ist, mir solche Dinge bald bereitzustellen und das natürlich dann auch auf Lehrers Perspektive zu formulieren. Das ist halt alles immer eine Sauarbeit, das was der Kollege vom Datenschutz mir geliefert hat, ist extrem fundiert und zeigt, dass diese Testungen, sei es auf dem Schulgelände, sei es zu Hause mit einer sogenannten qualifizierten Selbstauskunft gegenüber der Schule, solche Modelle gibt es ja auch, dass zu Hause getestet wird und dann erklärt wird. Sehr geehrte Schulleitung, melde gehorsamst Test ist negativ – Was bei positiven Tests gemeldet wird, da bin ich mir offen gestanden selber nicht sicher, aber wenn ich aber aber es ist jedenfalls – es geht um die Frage. Es werden hier Gesundheitsdaten erhoben und es werden sie verarbeitet, weil daraus natürlich rechtliche Konsequenzen gezogen werden. Darf ich jetzt an Präsenz Unterricht teilnehmen oder nicht? Und die Fragen gehen ja noch weiter. Wenn ich jetzt nicht teilnehme, werden mich jetzt unentschuldigt Fehltage aufgeschrieben. Ist ein möglicherweise meine Versetzung gefährdet, weil meine mündliche Leistung im Unterricht nicht bewertet werden kann, die ja doch mit einem erheblichen Teil in die Jahrgangs Abschlussnote einfließen? Das sind ja Fragen, auf die man Antworten finden muss und erachten. Und da ist es eben so, dass man erst einmal den Grundsatz der Daten wie Minimierung brauche. Ich muss so wenig Daten erheben, wie ich es irgendwie möglich ist, um den Zweck zu erreichen. Es sind Gesundheitsdaten. Das heißt, es gilt die besondere Rechte als besondere, gerechtfertigtes Erfordernis von Artikel 9, Absatz 2 der Datenschutzgrundverordnung. Da kommt im Prinzip nur der Rechtfertigungsgrund öffentliche Gesundheitsvorsorge in Betracht. Und da muss sichergestellt werden, wie eben Grundsatz der Daten-Transparenz, Grundsatz der Daten-Minimierung, Schutz der Privatsphäre, wie das alles sichergestellt werden soll. Und daran haben die Verordnung also der Kollege hat das jetzt mal ausgearbeitet in Bezug auf die Sächsische Corona-Verordnung. Aber man kann das vermutlich auf andere übertragen. Da scheint es bis jetzt noch überhaupt nicht geliefert worden zu sein. Und da sehe ich, weil die Datenschutzgrundverordnung ja hier ist, eine Verordnung der Europäischen Union, die aber natürlich unmittelbar für uns alle gilt. Die steht in der neuen Hierarchie eindeutig über den Infektions-Schutz-Verordnungen der Länder. Also. Es besteht und und darauf hat der Kollege auch hingewiesen, natürlich die Gefahr der Stigmatisierung, wenn ich die Tests verweigere, schon. Das ist ja in Gesundheitsdatum, wenn ich sage, ich mache das nicht. Es besteht erst recht die Gefahr der Stigmatisierung, wenn ich den Test auf dem Schulgelände mache oder wenn ich gegenüber wem auch immer offenbare. Der Test ist positiv oder wenn das jeder sieht. Und wenn die Leute, die positiv getestet wurden, sogar auf irgendeiner Sammelstelle im Schulhof. Und dann muss man noch aus dem Fenster gucken, dann sieht man sie alle. Na ja, dann ist natürlich die Stigmatisierung auf der Hand liegend. Oh ja, die bringen uns die Seuche. Ja, das ist immer, muss immer dran denken. Wir sind in einer außerordentlich aufgeheizten Atmosphäre. Die Menschen haben Angst und man kann ihnen auch nicht verdenken, dass sie Angst haben. Sie wird ja auch zur Genüge medial geschürt. Und sie wird auch. Ja, das ist immer so eine Sache. Welche Rolle spielen Politiker? Welche Rolle spielen die Medien? Es sind natürlich auch Politiker, allen voran Herr Lauterbach, die sehr stark auf den Angstszenarien aufsetzen in ihrer Außen Kommunikation. Und wenn die Menschen das dann aufnehmen, dann müssen wir uns nicht wundern, dass dann jeder, der so einen positiven Test hat, jetzt auf einmal erst einmal merkwürdig beäugt wird. Wir müssen wir jetzt alle sterben, weil der bei uns auf dem Schulhof war. Ich kann den Menschen dieses Denken überhaupt nicht verdenken. So. Okay. Das heißt also, datenschutzrechtlich ist das ein Riesenproblem mit der mit der Test Pflicht, und zwar selbst dann, wenn es im häuslichen Kontext vorgenommen wird und erst recht dann, wenn es auf dem Schulgelände vorgenommen wird. Aber das werden wir in der Handreichung entsprechend abarbeiten. Und es mag sich empfehlen, hier auch mal den jeweiligen Landes Datenschutzbeauftragten einzuschalten, wenn man hier als Eltern oder als Lehrer, als Lehrkraft Bedenken auf den Plan rufen möchte. Also Bedenken äußern möchte. Das möchte ich an dieser Stelle nochmal sagen. Datenschutz ist ein Riesenthema.
Dann habe ich letztes Mal gesagt Was machen wir da mit Abiturprüfungen? 6 Stunden unter der Maske. Und da hab ich gesagt, kann man möglicherweise die Prüfungsunfähigkeit im unmittelbaren Anschluss an die Abiturprüfungen medizinisch nachweisen durch eine Blutgas-Untersuchung. Da bin ich jetzt angeschrieben worden vor einer Fachärztin für Anästhesie, dass das wohl doch nicht so einfach ist. Was allerdings bleibt als Bedenken ist, dass man im Arbeitsleben normalerweise Tragezeit Begrenzungen hat und dass die hier nicht eingehalten werden. Was meinen alle? Was man sicherlich vortragen könnte, wären allgemeine Studien zur Masken Unverträglichkeit bei Kindern, wenn es sie denn gibt. Eugen Janzen hat sie ja schon einmal eingefordert. Ein Kinderarzt hier aus der Nähe aus Bad Salzuflen ist gar nicht weit weg von Bielefeld. Jetzt gibt es auf RTL auch da wird kolportiert, ein Aufruf zur Teilnahme an einer solchen Studie über Masken-Nebenwirkungen. Das heißt also, das ist jetzt offenbar doch auch ein Thema in den etablierten Medien. Das möchte ich an dieser Stelle auch nochmal ein Anerkenntnis zur Kenntnis bringen. Wenn wir die Medien für ihre Berichterstattung kritisieren, müssen wir auch positiv hervorheben, wenn sie mal was berichten, was in eine in die Richtung kritischen Hinterfragens geht. Ich hab mir den Artikel allerdings jetzt nicht so genau angeguckt, aber wenn es da drin steht, ist – Schon die Überschrift scheint offen für die Vorstellungen zu sein. Es gibt hier eine vielleicht doch schädliche Nebenwirkungen der Maske und dann wird eben darauf hingewiesen, dass da entsprechende Studium anlaufen, am Anlaufen sind und dass man daran sich möglicherweise beteiligen kann. Also das wollte ich an dieser Stelle vortragen. Also bei den Abiturprüfungen. Ich glaube immer noch, dass man versuchen sollte, mit den Schulleitungen einen Konsens zu finden, dass sechs Stunden Präsenz, Klausur und eine Maske für die Abitur Prüflinge völlig untragbar sind. Wie man den bewirken kann, wie man da argumentiert. Also mit dem Blutgaswerten wird es wahrscheinlich doch eher schwierig werden. Das ist wichtig. Wenn wir solche Informationen aus der Zuschauerschaft und Corona Ausschuss kriegen, müssen wir die natürlich ehrlicherweise auch hier verwerten.
So, jetzt bin ich darauf aufmerksam gemacht worden. Aber das kam so kurzfristig, dass ich nicht mehr geschafft habe, das noch nachzuprüfen. Angeblich soll ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages existieren, dass bei steigenden Inzidenz Zahlen auch die Bundesregierung von oben durchregieren kann. Also ich frage mich, wie das gehen soll. Es geht bis zu einem gewissen Grade, wenn es Bundes-Auftrags-Verwaltung ist. Ich sehe nicht, dass das Infektions-Schutzgesetze. Also wir müssen jetzt wieder ins Grundgesetz gehen. Wir kennen Fälle. Das ist der Regelfall. Wenn die Länder Verwaltungs Kompetenz haben, führen sie die Gesetze als eigene Angelegenheit auf. Ja, es gibt ganz wenige Fälle. Zum Beispiel war das früher im Atomrecht so, dass die, dass die Gesetze im Auftrag des Bundes ausgeführt werden. Dann in diesen Fällen hat der Bund ein Weisungsrecht gegenüber den Landesregierungen. Das ist mal gewichtsmäßig geworden, als ich selber noch aufs Examen gelernt habe, dass die Bundesregierung der damals widerborstigen hessischen Landesregierung nun die Genehmigung, als es um das wieder Anfahren eines Atommeilers ging, eine Weisung erteilen durfte. Ihr habt das jetzt gefälligst zu genehmigen, dass dieser Meiler wieder anfährt. Das hat das Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt, für verfassungswidrig erklärt, weil sie gesagt haben Kinder, Atomrecht ist Bundes-Auftrags-Verwaltung und Bundes-Auftragsverwaltung heißt eben Weisungsrecht. So dann ist es aber immer noch eine Rechtsverordnung der Landesregierung, die zur Disposition der gerichtlichen Kontrolle steht. Und selbst wenn wir eine Weisung des Bundes hätten und selbst wenn sie möglich wäre, könnte ein Gericht sich auch darüber hinwegsetzen, weil diese Weisung, wenn die Verorten rechtswidrig ist, auch die darauf gerichtete Weisung rechtswidrig wäre. Auch hier exekutiv handeln unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Also eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Bundesregierung sehe ich hier nicht und ich wüsste auch nicht, wie man sich verfassungsmäßig etablieren könnte, weil es ja hier immer um Maßnahmen geht, die auf eine konkrete Situation reagieren sollen. Und die daher funktional eben nicht ausgelagerte Gesetzgebung, sondern Verwaltungs Vollzug sind. Ja, also ich bin sehr gespannt, was da auf uns zukommt. Sollte es irgendwelche Rechtsakte des Bundes geben, wären wir vor die Aufgabe gestellt, jeder für sich etwa eine Ausgangssperre, wenn sie denn käme, zur gerichtlichen Prüfung zu stellen. Was natürlich zu einer Überlastung der Verwaltungsgerichte führen wird, weil die natürlich mit entsprechenden Einzel Klagen geflutet würden. Und das bringt mich jetzt zu einer grundsätzlichen Bemerkung, die ich hier mal loswerden möchte. Ich habe mich natürlich immer gefragt. Wie konnte es passieren, dass die Verwaltungsgerichte den Regierungen, in denen in der Vergangenheit doch ein solches Wohlwollen entgegenbrachten? Eine mögliche Erklärung habe ich in einer früheren Ausschusssitzung geliefert, die lesen, die sind natürlich auch Adressaten des allgemeinen Medien Umfeldes. Und wenn dort immer gesagt wird, hier ist ein Killer Virus herumlaufen, dann ist das eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation. Das geht natürlich auch an Richterinnen und Richter nicht spurlos vorüber. Das darf man ja nicht übersehen. Dann habe ich mich gefragt Naja, das sind ja immerhin die kann man nun Senate bei den Verwaltungsgerichten respektive Oberverwaltungsgericht. Die sind ja immer nach Fachgebieten sortiert. Kann man denn nicht von einer Kammer für Infektion Sachen von einem Senat Infektion Sachen erwarten, dass die sich irgendwann mal ein bisschen fortbilden? Ich bin, als ich noch drüber nachgedacht habe, selbst an dieser Stelle skeptisch geworden, weil ich mir gedacht habe, die Flut von Infektion Schutz klagen. Die traf ja die Verwaltungsgerichte völlig unerwartet. Infektion Schutzrecht. Ich war ja bevor Corona kam, so gut wie nix los. Wir müssten jetzt dann irgendwie ihre Eingänge abarbeiten. Fortbildungen durch die Justizministerin, die sich ja anbieten würden in dem Bereich, wo man ja mal wie die medizinischen Zusammenhänge aufgeklärt wird. Ich weiß nicht, ob es die gegeben hat. Aber jedenfalls man müsste dann eben schon. Man muss immer sehen, die Möglichkeit eines Richters oder einer Richterin, sich fortzubilden, ist immer abhängig von dem Arbeitsaufwand, den man in der eigenen Abteilung, im eigenen Ressort, in der Kammer, im Senat hat, um den Akten Eingang abzuarbeiten. Wir haben das ja sehr deutlich gesehen, als die Schuld Rechtsraum Reform 2002 über und her nieder brach. Da sind wir alle, auch wir Profs, ins zweite Semester zurück geworfen worden und wir mussten uns Schuldrecht, allgemeiner Teil und das ganze Werksvertragsrecht komplett neu aneignen, komplett. Also für die Anwaltschaft sind da Fortbildungen angeboten worden. Ich habe selber auch welche gemacht. Damals als frisch gebackener Privatdozent auf Stellensuche hab ich mich halt mal mit dem Thema beschäftigt und dann eben das, was ich mir erarbeitet hatte, dann auch an die Anwaltschaft weiter getragen. Aus der Richterschaft wurde mir berichtet, dass das Fortbildungsangebote, wenn es denn überhaupt da war, nur unzureichend war. Und kein Mensch kam auf die Idee zu sagen, jetzt müsste mal 100 Akten im Jahrgang im Jahr weniger machen. So, und das vor dem Problem stehen die Verwaltungsgerichte natürlich jetzt auch. Und wenn das OVG Lüneburg sagt „Kinners“: jetzt liefert man ein bisschen mehr als nur Vermutungen, dann ist das ja auch ein Appell an die Politik. „Kinners“: So ein bisschen Grundlage für das, was wir entscheiden, müsst ihr uns liefern. Gerade weil wir jetzt nicht die Möglichkeit haben, berufsbegleitend noch ein halbes Medizinstudium wachsen zu absolvieren. Ich selber hab mir den Luxus quasi leisten können, weil ich letztes Jahr keine Termine gebundenen Projekte hatte im Sommer. Dann konnte ich mich hinsetzen und mal 180 Seiten zu Wolfgang Wodarg schreiben und mich mal so in die Studienlage einlesen, dass ich so einen Überblick hatte, worüber man redet. Auch wenn ich nicht alles im Einzelfall verstanden, den Einzelnen verstanden habe. Aber mir ging es da nicht darum, eine medizinische Abhandlung zu schreiben. Mir ging es darum, den Wissenschaftsjournalismus vorzuhalten, worüber es alles nicht berichten und welche Fragen sie bitte hätten mal stellen sollen. Das war das Anliegen dieser Schrift. So, diese Möglichkeit habe ich natürlich nicht, wenn ich ein bestimmtes Aktendeputat abzuarbeiten, aber das muss ich auch immer sehen. Aber ich finde die Reaktion des OVG Lüneburg völlig richtig, dass sie sagen Leute, es ist eigentlich auch nicht unsere Aufgabe, berufsbegleitend Medizinstudium zu studieren, sondern es ist eure Aufgabe als Exekutive belastbare Daten zu liefern und wir sehen sie ja nicht. Das ist also ein Glaube, wenn sich diese Begründung online durchsetzt, wird die Politik, wenn sie mit ihren Maßnahmen durchdringen will, einen erhöhten Argumentationsaufwand leisten müssen. Das ist jetzt mal so ein Ausblick, den ich aus dieser Entscheidung ziehen will. So, ich glaube, das war OVG Lüneburg. Jetzt. Gehe ich noch einmal ein auf….
Human Rights. Human Court for Human Rights, der sich auf die der sich zu der Frage geäußert hat Darf ein Land. In diesem Fall war es Tschechien die Eltern bestrafen bzw. ihre Kinder von Zutritt zur Kindertagesstätte fernhalten, wenn sie die Kinder nicht gegen Masern, Mumps, Röteln und sowas ähnliches impfen lassen möchten. Da ging es also nicht um Corona, da ging es um die Masernimpfung. Wobei, es waren verschiedene Kläger. Ich glaube, dass es möglicherweise auch um verschiedene Impfungen ging, aber es ging jedenfalls um Impfungen, die wir traditionell seit Jahren kennen. So, und hier hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesagt: Die Schutz. Der Schutzbereich des Rechts auf Privatsphäre ist zwar hier berührt, aber es ist hier unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt, hier eine entsprechende Zwangsimpfung anzuordnen und den Eltern, die das nicht machen, auch Geldstrafen aufzuerlegen. Das Urteil ist ganz frisch. Ich werd mich einfach mal an der Pressemitteilung abarbeiten, die wir dazu haben. So – Da hatten wir nämlich PresseRelease. Wo hab ich sie denn hier? Ja Maybe necessary-news so auch. Ja, da war es. Da war es ja so, dass die. Das Gericht gesagt hat bei der Frage, ob etwas notwendig ist, um Infektionskrankheiten zu verhüten und Verbreitung zu verhindern, habe eine Landesregierung, die Regierung eines Landes eine weite, eine weite „Margin of appreciation“ einen weiten Einschätzung Spielraum. Und es ist insbesondere gesagt worden, ganz wesentlich sei, ob diese Impfung von den entsprechenden Fachbehörden empfohlen werde. Das wäre bei uns die Ständige Impf-Kommission. Das wäre bei uns auch das Paul-Ehrlich-Institut, das ja die über die Zulassung von diesen Impfstoffen entscheidet. Und. Und da ist eben gesagt worden Ich blöd, dass ich das jetzt nicht mehr finde ich mir das gestern nochmal Internet als PDF. Aber wenn man mir ein Dokument zeigt, wo greife ich mir dann noch einmal? Ich habe das ja wohl USB-Stick gezogen. Da greife ich mir das nochmal. Es ist jedenfalls.
So und das zweite, worauf ich aufmerksam machen wollte. Wir haben ja nun im Blätterwald auch gesehen, dass der Kampf um die mediale Deutungshoheit deutlich an Fahrt aufnimmt. Wir lesen Kritik an der Tätigkeit von KenFM oder auch von Corona-Ausschuss und anderem im Tagesspiegel. Wir lesen Vergleichbares in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Da heißt es, die Corona-Leugner würden sich radikalisieren. Demnächst wird ein Buch vorgestellt werden, das wohl auch schon erschienen ist. Das nennt sich „Fehlender Mindestabstand“, hat also eine Reihe von Autoren und unterschiedlichen Beiträgen zu analysieren versucht, was denn hinter dem Phänomen dieser sogenannten Corona-Leugner stehe. Und nein, ich habe mir die Buch Forscher angeguckt und das, was ich einfach nur als der erste Eindruck, der sich aus dieser Vorschau ergibt, ohne jetzt die Beiträge im Einzelnen gelesen zu haben. Hört sich so an, als könnte man den Inhalt dieses Buches auch Trink-Stärke so reduzieren. Maßnamen-Kritiker ist gleich Corona-Leugner ist gleich Verschwörungstheoretiker. Und weil Verschwörungs Erzählungen ja angeblich alle aus dem antisemitischen Milieu stammen und man sich deswegen einer antisemitischen Rhetorik bediene, sei man doch so sehr sehr sehr sehr stark mühe ihn im Bereich Nazi. Aber das sind. Es ist ehrlich gesagt nichts Neues. Das hören wir seit einem Jahr. Und die Tatsache, dass das jetzt mit einem solchen Aufwand vorangetrieben wird, ja zeigt, dass hier offenbar – Ich sehe das als Zeichen davon, dass es Akteure gibt, die die Sorge haben, die Angst um die Deutungshoheit zu verlieren. Denn sonst müsste man ein solches Buch. Ein solches müsste man sonst nicht rausgeben und solche Artikel müsste man sonst nicht schreiben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieses Buch, wenn es denn mal rauskommt, vermutlich ganz erhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangen wird und möglicherweise als weiterer Beleg dafür ins Feld geführt werden wird, dass Menschen, die es wagen, die fachliche Begründung der Corona-Maßnahmen in Zweifel zu ziehen und die es wagen, an der Verhältnismäßigkeit einer Notwendigkeit von dem Allen zu zweifeln, die es wagen, auch dass Schäden von Masken tragen, auf Schäden, auf die Nebenwirkungen von Impfstoffen hinzuweisen. Dass man versucht, diese Menschen weiter in die Defensive zu drängen. Ob die Mittel dafür geeignet sind, wenn man immer in dasselbe Horn bläst, ist die andere Frage. Aber ich muss ehrlich sagen, das möchte ich ganz gerne den Menschen überlassen, an die diese Schriften, Zeitungsartikel, Bücher, was auch immer adressiert sind. Ich sage nur, darauf bin ich hingewiesen worden.