Transkription – 45-Sitzung – Corona-Ausschuss – 09.April 2021
Auszug des Gespräches mit Herr Prof. Dr. Martin Schwab (Minute 00:01:55 bis 00:57:15)
Deutsch:
So ganz genau würde ich sagen, steigen wir auch direkt ein. Wir haben am Anfang ein paar juristische Fragen, denen wir uns erst einmal zuwenden wollen. Ich übergebe mal an Martin.
Wie mache, wie gehe ich jetzt in Sachsen damit um, dass das OVG die Dinge bereits gebilligt hat? Es scheint, ich habe mir die Entscheidung durchgelesen, weder anwaltlich vorgetragen noch vom Gericht berücksichtigt worden zu sein, dass wäre hier überhaupt einen Datenschutzprobleme haben. Das mache ich den Anwälten und dem Gericht nicht zum Vorwurf, weil man da ja auf dem ersten Blick nicht so ohne weiteres draufkommt. Aber es ist ein Problem, das in meinen Augen unter diesem Gesichtspunkt einen erneuten Normenkontrolle Antrag rechtfertigt. Und wenn man sowieso schon eine neue Normenkontrolle drin ist, wäre zu überlegen. Das OVG hat ja gesagt Leute, wir haben bundesweit nur 24 000 intensivierten, 20000 davon sind belegt. Das es kann jederzeit wieder zum Infarkt im Gesundheitswesen kommen, dass man sich dann mal die Frage stellt, naja, wenn wir uns das DIVI-Register im Juni 2020 anschauen, da waren es noch 32 000 Betten. Wie kann es denn sein, dass wir jetzt mitten in der Pandemie 8 000 von 32 000 gleich ein Viertel der Kapazitäten verloren haben? Wie kann eine Regierung, die uns massive Freiheits Beschränkungen auferlegt, das zulassen? Dann wird die dann wird man möglicherweise entgegen gehalten bekommen. Ja, wir haben irgendwann aufgehört die Kinder intensiv herauszurechnen. Und ja, irgendwann war die Zahl der Betreiberinnen intensiv Betten weniger, weil der Personalschlüssel wieder strenger wurde. Das mag dann aber bitte die Regierung alles vortragen. Das sind alles so Sachen, die mir geschrieben wurden, als ich mich schon mal im Corona-Ausschuss dazu geäußert habe. Da haben aufmerksame Zuschauerinnen und Zuschauer mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir hier möglicherweise Sondereffekte berücksichtigen müssen. Das vorzutragen ist dann aber Aufgabe der Regierung als Antragsgegner. Ja, so und es wird jedenfalls nicht rauskommen, dass wir genauso viele intensiv medizinische Kapazitäten haben wie letzten Sommer. Und dann müssen wir uns die Frage stellen Warum darf ein Staat, der selber nicht liefert, Freiheit Beschränkungen verhängen gegen jene, die ja dann stattdessen in irgendeiner Weise für die Pandemie verantwortlich gemacht werden? Das Mantra der ganzen Corona-Politik ist ja, dass wir alle erst einmal nur verkappte Speader sind, die jederzeit glaubhaft machen müssen, dass sie auch wirklich gesund sind. Ich halte schon diesen ganzen Ansatz für hochproblematisch, auch juristisch problematisch. Ich habe in Neujahrs Sitzungen des Corona-Auschusses schon einmal gesagt. In meinen Augen haben wir ein Problem mit der Würde des Menschen, wenn wir ihn von einem eigenverantwortlichen Individuum auf die Rolle eines jederzeit Ausbruchs fähigen Viren Spreaders reduzieren. Das ist eine, in meinen Augen, eine demütigende Erniedrigung des menschlichen Individuums, die wir nicht länger hinnehmen sollten. So also Test Pflicht. Und das gleiche gilt natürlich am Arbeitsplatz der Arbeitgeber, der das einführt oder es vielleicht sogar einführen muss. Frau Merkel hat ja schon angedroht, dass das demnächst irgendwo in den Arbeitsstätten Verordnung drinstehen soll, dass jeder Arbeitgeber einen solchen Tests verpflichtend anbieten soll. Ja, auch da muss dafür gesorgt werden, dass auf dem Firmengelände passiert. Haben wir wieder ein Riesenproblem mit dem Schutz von Gesundheitsdaten. Und wenn ich vor einem Bekleidungsgeschäft stehe und so einen Test machen soll, egal ob das jetzt ein Antigen Schnelltests ist, wo ich so tief in den Nasen Raum rein muss oder ob das jetzt so ein Gorgel- oder Spucktest ist, wo ich dann irgendwie nur anhand einer Speichelprobe die Prüfung mache. Überall bin ich in einem Ambiente, in dem jeder sieht, was für ein Ergebnis bei rumkommt. Und selbst wenn jedes Kind irgendwo sich auf der Toilette testet, wenn das Kind auf dem Schulhof gesichtet wurde und eine viertel Stunde später nicht im Klassenzimmer sitzt, weiß jeder, was Sache ist. Das Kind ist ja offenbar nicht krank, sonst wäre es gar nicht erst zur Schule gekommen. Also kann die Abwesenheit nur auf eine positive Testung zurückzuführen sein. Also ich sehe überhaupt nicht, wie in diesem Milieu auch nur ein Ansatz einer DSGVO konformen Datenschutz Datenverarbeitung stattfinden soll. Und das ist auch etwas da hat uns das heißt. Ich weiß nicht, ob ich die Mail über den Corona-Ausschuss oder direkt bekommen habe. Eine Angestellte in einem Tübinger Einzelhandelsgeschäft. Die hat dann geschrieben Ja, jetzt hat Herr Palmer ja dieses Tagesticket eingeführt. Heißt es jetzt, dass ich als Angestellte im Einzelhandel jetzt überprüfen muss, ob die Leute negativen Tests haben.
Und ein zweites Problem wollte ich aufwerfen Da bin ich war zwei von einer verzweifelten Mutter, einer Abiturientin angeschrieben worden, und das ist eine Sache, die jetzt in den nächsten Wochen von allgemeinem Interesse ist. Warum? Es stehen die Abiturprüfungen an und man braucht wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was sich die Schulverwaltung ausgedacht haben. Sechs Stunden Abi Klausur durchgehend mit Maske. So. 6 Stunden AbiKlausur durchgehend mit Maske und haben wir natürlich wieder die Arbeitsschutz rechtlichen Probleme, Tragezeit-Begrenzungen und was wir alles hier schon diskutiert haben. Aber ich glaube, wenn ein Kind, da das Schulkind fertig werden will, jemand vom Abi steht und sagt: Diese Schullaufbahn hat jetzt endlich ein Ende. Aber ich habe Angst, dass ich das Potenzial, das in meiner Birne ist, nicht abrufen kann, wenn ich 6 Stunden lang die Maske aufsetzen muss. Dann bin ich ja möglicherweise mit meinem Prüfungsergebnisse benachteiligt und zwar deswegen benachteiligt, weil ich die physiologischen Voraussetzungen vielleicht nicht so gut mitbringe wie andere Schulkinder. Wenn dann die Schulverwaltung kommt mit Artikel 3 Die Massenflucht gilt ja für alle! Würde man kontern, aber nicht alle haben dieselbe Physis, das auszuhalten. Nicht alle können gleich schnell laufen, nicht alle können gleich beides und hoch springen, nicht alle können gleich weit werfen und deswegen nicht alle haben auch dieselbe Physis für die Masken. So, das heißt, wir haben ganz schnell ein Problem der Chancengleichheit der Prüflinge. Wie gehe ich Prüfungsrecht damit um? Ich würde der betroffenen Abiturienten den betroffenen Abiturienten raten, sobald ich merke, ich komme hier nicht klar. Ich kann mich nicht konzentrieren, geh ich zur Prüfungs-Aufsicht und rüge das zu Protokoll. Und werde unmittelbar nach der Prüfung diese Rüge noch einmal schriftlich gegenüber der Schulleitung wiederholen. Sollte im Anschluss an die Abi Klausur zeitnah ärztliche Unterstützung verfügbar sein, könnte es sich sogar anbieten, mal mit sein Blut untersuchen, beim zu versuchen zu gucken, wie gut ich die 6 Stunden Maskerade vertragen jetzt muss allerdings dann ich weiß nicht wie lange. Bei einer mangelhaften Sauerstoffsättigung im Blut, die der Körper sich wiederholt, da bin ich kein Fachmann. Ich weiß nicht, wie schnell das stattfinden muss, aber es könnte ja möglicherweise den prüfungsrechtlichen Vortrag stützen. Und wenn dann die Ergebnisse kommen und nicht Merkel. Mist, da bin ich ja deutlich unter meinen Möglichkeiten geblieben. Rechtfertigt das die Anfechtung des Abitur Prüfungsergebnisse! Das heißt, die Schulaufsicht, die Schulleitungen und die Schul Aufsichtsbehörden müssen sich dann möglicherweise auf Prüfungs-Anfechtungs-Klagen vor den Verwaltungsgerichten gefasst machen. Was allerdings nicht passieren darf, ist, dass ich diese ganzen Dinge erst beanstanden, nachdem ich die Ergebnisse habe. Wenn ich Störungen im Prüfungs Ablauf rügen will, muss das immer spätestens passieren, bevor die Prüfungsergebnisse vorliegen. Und wie. Und es ist ratsam auch nicht irgendwie bis drei Tage vor der Bekanntgabe der Ergebnisse zu warten, sondern wenn ich gemerkt habe, ich habe mich nicht konzentrieren können sofort zur Schulaufsicht und hinterher nach der Prüfung sofort einen Brief an die Schulleitung, damit die wissen, worauf sie sich möglicherweise einzustellen haben. So, das ist einfach nur das, was ich hier Prüfungsrecht zum Besten geben muss. Das sind so Dinge, die kennen wir aus juristischen Staatsprüfung ja auch, dass Prüflinge dann Rügen da kamen. Da haben wir im Prüfungsraum geschrieben, da war es 12 Grad und wir haben alle gefroren, da konnten wir uns nicht konzentrieren. Das muss ich während der Prüfung rügen. Ja oder. Ich habe nicht mich nicht konzentrieren können, weil draußen irgendwie die liebliche Sinfonie für Winkel, Schleife, Presslufthammer und Schlagbohrer von Johann Sebastian Krach dargeboten wurde. Also Baulärm, auch da, dass das muss ich sofort rügen, da kann ich nicht sagen Menschenskind, ich guck mal, wie ich trotzdem bestanden habe und wenn nicht, dann komme ich mit einer Verfahrens Rüge. Das ist zu spät. Ich muss also schneller kommen. Manche Juristenausbildungs-Gesetze haben dann auch richtige Fristen drin, also z.B. im Juristenausbildung Gesetz NRW. Da hab ich 4 Wochen Zeit nach Abschluss der Prüfung, um eine entsprechende Rüge beim Prüfungsamt schriftlich anzubringen. Das heißt also, es empfiehlt sich wirklich, nicht lange zu fackeln mit einer solchen Rüge, sondern sofort zu handeln. So, das sind die Punkte, die mir jetzt gerade aktuell kommen. Nochmal zum Thema Testpflicht am Arbeitsplatz, wenn bereits Prozesse in dieser Richtung laufen, Kündigungen wegen Tests, Verweigerung oder Abmahnung wegen Test Verweigerung kann die DSGVO Geschichte auch noch Schriftsätze nachgetragen werden. Also ich begleite selber gerade ein entsprechendes Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Paderborn als eine Krankenschwester, Krankenpflegerin jedenfalls eine im Gesundheitswesen tätige, abhängig beschäftigte Person rausgeflogen, weil sie diesen PoC-Antigen Test nicht machen wollte. Das wird anwaltlich betreut und auch da werde ich anregen, dass wir die datenschutzrechtliche Seite noch nachlegen. Aktueller Stand ist, dass die Güter-Verhandlung vom Arbeitsgericht gescheitert ist und da ein Kammer-Termin anberaumt worden ist, irgendwann im Mai und da kann natürlich noch anwaltlich vorgetragen werden. Das heißt, auch in laufenden Prozessen kann dazu noch rechtlich ausgeführt werden.
So, das war’s von meiner Seite. Das war sozusagen wesentliche Ertrag dessen, was ich mir hier zurechtgelegt habe.
Ich würde an dieser Stelle ganz gerne einhaken und auch nochmal bei der Testpflicht ergänzende, so zu sagen, Ausführungen machen. Und zwar stellt sich ja die Frage, wenn jetzt, ich sag mal, Otto Normalverbraucher testen soll, also Arbeitgeber, sich selbst, Arbeitnehmer sich selbst und so weiter. Was machen wir denn dann eigentlich, wenn man ein positives Testergebnis haben. Und es muss, wenn man jetzt aus diesem positiven Testergebnis irgendwelche Verhaltenspflichten ziehen wollen würde als Arbeitgeber, denn dann muss es dazu eine gesetzliche Regelung geben. Und da ist jetzt die Frage meldet man das? Meldet man das nicht, muss man es melden? Muss man es nicht melden? Möchte das Gesundheitsamtes überhaupt gemeldet bekommen. Und alles, was jetzt in Rahmen dessen quasi über den Arbeitgeber passiert, das ist eigentlich ja reine Spekulation. Also die machen denn das, was er sich denken, was an dem Punkt vielleicht das Richtige ist. Denn an der Stelle hilft uns das Infektions-Schutzgesetze auch wieder weiter mit seinen Regelungen. Der Paragraph 8 zählt abschließend auf, welche Personen zur Meldung verpflichtet sind und das sind mehr oder weniger ausschließlich Personen mit irgendeinem medizinischen Hintergrund, also Ärzte, Leute im Pflegebereich mit einer examinierten Ausbildung, Heilpraktiker und so weiter und so fort. Also man findet da jedenfalls nicht. Was weiß ich. Arbeitgeber aus anderen Bereichen, Juristen oder sonst wen drin. Das heißt, es gibt tatsächlich eigentlich keinerlei Meldepflicht. Das wird wahrscheinlich jetzt vielen egal sein und die werden trotzdem sich an das Gesundheitsamt wenden und anfangen, irgendwelche positiven Testergebnisse, so sie denn zustande kommen, melden. Das heißt, die Gesundheitsämter werden sich eine Flut von Meldungen aus Richtungen gegenüberstehen sehen, die sie überhaupt nicht verarbeiten können, weil das Personal dazu gar nicht da ist und weil die eigentlich zur Meldung auch nicht befugt sind und auch nicht da. Und auch dazu schweigt sich bislang eigentlich der Gesetzgeber komplett aus. Was machen wir denn jetzt eigentlich, wenn bei diesem Test irgendjemand positiv ist? Welche Konsequenz knüpft sich daraus? Und da bin ich mal sehr gespannt, wie sich die nächsten Wochen da entwickeln werden.
Und dann sieht man, wie die Kindergärtnerin, die den Test durchgeführt hat und festgestellt hat Oh je, ich hab ein positives Kind. Wahrscheinlich verschreckt, schockiert erst mal zurückweicht und das Kind denkt sich: „Oh mein Gott, was hab ich getan? Das muss etwas ganz Schlimmes sein. Wenn die mir jetzt nicht mit Salbe, Pflaster oder es wird wieder gut oder so ähnlich zur Seite steht, sondern die hat jetzt Angst vor mir.“