Transkription – 45-Sitzung – Corona-Ausschuss – 09.April 2021

Auszug des Gespräches mit Herr Prof. Dr. Martin Schwab (Minute 00:01:55 bis 00:57:15)

Martin Schwab 46.Sitzung


Deutsch:

Uns ist ausserdem der Professor Martin Schwab, der uns quasi seit Anbeginn mit unterstützt mit seinem sehr fundierten juristischen Wissen und seiner angenehmen Person, möchte ich an der Stelle mal sagen.
So ganz genau würde ich sagen, steigen wir auch direkt ein. Wir haben am Anfang ein paar juristische Fragen, denen wir uns erst einmal zuwenden wollen. Ich übergebe mal an Martin.

Ja. Nun, das ist ja mittlerweile so eine Art regelmäßiger Front Bericht geworden, den ich hier zu liefern habe. Was die Menschen gerade wohl am meisten bewegt, sind diese ganzen Pflichttestungen die uns blühen. In der Schule. Sie blüht uns am Arbeitsplatz. Und sie blühen uns dann irgendwann auch im Einzelhandel. Und eine hübsche Idee ist es jetzt in Berlin, dass jetzt auch Anwältinnen und Anwälte mit Kontakt zur Mandantschaft sich testen lassen sollen, damit sie in ihrer Mandantschaft nicht die eine Infektion verbreiten. So was ist davon zu halten? Von einer solchen Test Pflicht. Das hat also mehrere juristische Baustellen. Es hat InfektionsSchutzrechtliche Baustellen und es hat, das ist mir erst in den letzten Tagen wirklich so richtig aufgegangen, datenschutzrechtliche Baustellen. Wir fangen mal mit dem Infektion Schutz an.
Voraussetzungen für Maßnahmen jeglicher Art, ist das die Grund Voraussetzungen in Paragraf 28 Absatz 1 Satz 1 Infektions Schutzgesetze erfüllt sind. Da steht drin: Werden kranke Krankheits verdächtige Ausscheide oder Ansteckungen Verdächtige festgestellt, so treffen die Behörden die erforderlichen Maßnahmen. Unter 28 A ist ja nur eine beispielhafte Aufzählung, was da alles drunter fallen kann. So. Das heißt also, wenn ich eine Tests-Pflicht in irgendeinem Kontext definieren oder anordnen will, dann muss sich erst mal belegen, dass in der Situation, für die ich die Testpflicht anordne, Kranke, Krankheits Verdächtige, Ausscheide oder ansteckend Verdächtige festgestellt werden können. Wenn ich sozusagen prophylaktisch eine Testpflicht anordnet, weiß ich ja noch nicht, wer da gerade in der Situation krank oder ansteckend verdächtig ist. Die Gerichte behelfen sich da schon seit einem sehr frühen Stadium der Corona-Krise mit einer Rechtsfigur des sogenannten generalisierenden Ansteckungs Verdachtes. Das war z.B. wenn aus Risikogebieten jemand zurückreist und dann 14 Tage erst mal in Quarantäne gesteckt wurde. Würde sagen, weil er sich in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem die Seuche gewütet hat, besteht ein generalisierender Verdacht, dass der sich auch angesteckt haben könnte. So,. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für die Tests Pflicht im Gesundheitswesen gesagt, dass er dort einen solchen generalisierenden Ansteckungs-Verdacht nicht identifizieren kann. Ja, und das ist eine. Subsuktion unter das Gesetz, die dann dazu führt, dass ich sage, wo ich keinen Ansteckungen Verdacht identifizieren kann, da muss ich auch bei einem solchen Verdacht nicht durch eine Testung nachgehen. Ist also eigentlich ein ganz normaler juristischer Vorgang. Des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen hat dem Gegenüber für den sächsischen Schulbetrieb eine Regelung bestätigt, also für rechtmäßig gehalten, wonach das Schulgelände ohne einen ein ärztliches Attest oder einen negativen Test, einen Antigen-Schnelltest nicht betreten werden darf, wobei das OVG gesagt hat es ist ja nicht unbedingt ein PoC, ein Point-of-Care-Rapid Schnelltest, wo also tief im Klassenraum gebohrt werden muss sollen. Es reichen ja auch Gurgel- und Spucktests. Wie weit die verfügbar sind, weiß ich noch nicht. Da muss ich noch Informationen drüber einholen. Insbesondere auch, ob es dazu schon Beipackzettel gibt, die dann auch mögliche Gefahrenquellen hinweisen. Diese diese Entscheidung sehr schlecht begründet, weil das OVG zwar auf Seiten ausführte, wie schlimm diese Pandemie ist und wie schnell die intensiv medizinischen Kapazitäten wieder überlastet sein können. Aber mit keinem Wort darauf eingeht, ob im Schulbetrieb ein sogenannter generalisierender Ansteckungs Verdacht besteht. Ich wüsste jetzt offen gestanden nicht, wo der herkommen soll, aber jedenfalls hätte ich dazu ganz gerne Tat-Richterliche Feststellungen vom OVG gewünscht. Die sehe ich in dieser Entscheidung nicht. So Frage. Wie geht man damit um? Das heißt also die Voraussetzungen für so eine Testpflicht. Die liegen nicht vor, die liegen im G… Wenn die schon im Gesundheitswesen nicht vorliegen, dann liegen sie auch im Schulbetrieb nicht vor. Da liegen sie auch am Arbeitsplatz nicht vor. Da liegen sie auch im Einzelhandel nicht vor. Das heißt, eine solche Zwangs Testung hat Infektions-Schutzrechtlich überhaupt keine Rechtsgrundlage. Wir erinnern uns in Verordnungen und allgemeinen Verfügungen darf nur das stehen, was durch das Gesetz ermöglicht wird. Das ist etwas, was Jura studieren im zweiten Semester in der Vorlesung Grundrechte lernen. Das ist die Lehre vom sogenannten Vorbehalt des Gesetzes. Also ich weiß gar nicht, ob das jetzt in die Staatsorgan Vorlesung, in die Grundrechte Vorlesung gehört. Wahrscheinlich gehört es sogar in beide Vorlesungen rein. Also spätestens zum zweiten Semester wissen wir, die wir hier in der Juristerei tätig sind, was nicht im Gesetz ermöglicht wird, darf die Exekutive nicht machen. Das gilt jedenfalls für die Eingriffs Verwaltung, wie wir sie im Infektionschutzrecht haben. So. Frage also wie geht man damit um? Da muss ich jetzt differenzieren. Was mache ich in Sachsen und was mache ich in den anderen Bundesländern, wo man vergleichbare Urteile noch nicht haben? Aber bevor ich darauf eingehe, schaue ich mir mal die datenschutzrechtliche Seite an, denn das praktische Handling ist ja so, dass diese Tests wohl stattfinden auf dem Schulgelände, im Klassenverband, am Arbeitsplatz also ich stelle mir vor, dass auf einem Formular Platz 1 000 Beschäftigte sich in mehr oder weniger gleichzeitig deine Nase bohren. Lustiges Bild, aber um jetzt mal im Ernst bei der Sache zu bleiben. Wenn da einer Positives erfährt, ist die ganze Firma, erfährt es die ganze Schule, mindestens aber die ganze Klasse. Und wenn dann die Leute, die positiv getestet bei einer irgendwo auf dem Schulhof isoliert werden müssen alle nur aus dem Fenster gucken da, da, da, da sind sie, die Infizierten, die uns die Seuche bringen. Was das in dieser aufgeheizten Atmosphäre für das soziale Standing der Betroffenen für Konsequenzen hat, das brauche ich mir, glaub ich, kaum auszumalen. Das kann sich jeder in seiner Fantasie ausmalen. Fakt ist. Dieser positive Test ist ein Gesundheitsdatum, ein persönliches Datum, und zwar ein Gesundheitsdatum. Es ist also thematisch einschlägig die Datenschutzgrundverordnung. Und die steht auch nicht etwa zur Disposition von InfektionSchutzVerordnungen. In Hessen kam mal ein Verordnungsgeber auf die putzige Idee in die Verordnung rein zuschreiben, ist so eine Corona Verordnung, dass bestimmte Artikel der DSGVO, also der Datenschutzgrundverordnung, nicht gelten. Das fand vor den gestrengen Augen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main mit Recht keine Gnade. In der normalen Hierarchie hier steht die DSGVO himmelweit über irgendwelchen Landesrechtlichen Corona-Verordnungen. So. Und das bedeutet, dass man hergehen kann und sagen kann, so. Testung im Klassenverband, Testung auf dem Firmengelände, wo ich überhaupt keinen Überblick habe wer erfährt davon? Wie? Wie werden diese Daten weiterverwendet? Ja, Die sind schlicht und einfach DSGVO widrig. Die verstoßen gegen das Gebot der Transparenz, der Datenverbindungen, die verstoßen gegen das Gebot der Daten Minimierung. Und da es sich um Gesundheitsdaten handelt, werden wir wohl auch formale Anforderungen haben. Was wir wohl brauchen werden, ist eine Datenschutz Folgenabschätzung. Was wir brauchen werden, ist eine Datenschutzerklärung und das muss dann die jeweilige Schulleitung veranlassen. Möglicherweise dann auch die Schulaufsicht. Genaueres. Das sind jetzt erst einmal sehr rudimentäre Ausführungen, die werde ich in den nächsten Tagen noch vertiefen. Und alle, die mir jetzt verzweifelt geschrieben haben. Herr Schwab, ich brauche da eine Handreichung, wie ich dagegen vorgehen kann, den hab ich deswegen noch nicht geantwortet, weil ich dazu mal so ähnlich wie bei den Masken ja auch schon gemacht habe, mal eine kleine Arbeitshilfe verfassen werde. Da werde ich also ein Musterschreiben aufsetzen und zwar ein Muster schreiben für Eltern, ein Muster schreiben für Lehrkräfte, die ja nun vor dem Problem stehen, dass sie qua Dienstanweisung dazu verdonnert werden, diese Testungen durchzuführen, obwohl sie für solche Sachen gar nicht ausgebildet sind. Also auch mit erheblichen Haftungsrisiken, wenn sich so ein Kind mal so ein Test Stäbchen aus Neugier in Mund steckt und der Lehrer guckt gerade nicht hin, weil er mit meinem Kind beschäftigt ist, dann kann das sehr schnell sehr böse enden. Und dann kann es auch mal passieren, dass wir im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung im schlimmsten Fall sogar. Ich weiß ja nicht, was für ein Gift in diesen Stäbchen drinnen ist, das wir im Fall im Bereich der fahrlässigen Tötung sind. Und wenn es dann immer heißt. Macht euch keine Sorgen, ihr haftet für diese Dinge nicht. Dann kann ich nur sagen Freunde. Die zivilrechtliche Fahrlässigkeitshaftung, die wird euch abgenommen haben durch Paragraph 104 SGB VII, durch die gesetzliche Unfallversicherung, die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Fahrlässigkeit und Vorsatz. Von der befreit euch keiner. Man wird euch im Regen stehen lassen, wenn ihr das macht und da geht was schief.

Und das führt dann ja auch wieder zu zivilrechtlichen Haftung. Insbesondere du hast es ja gerade angesprochen, insbesondere der Umstand, dass hier offenbar Anweisungen erteilt werden, an nicht medizinisches Personal solche Tests durchzuführen. Wir dürfen nicht vergessen, das ist ein medizinischer Eingriff, der ist nur zulässig und keine Körperverletzung, wenn ihm eine Einwilligung vorausgeht. Und die Einwilligung erfordert wiederum, dass die Information eingehalten wird, dass man also alles, was relevant ist, an Gefahren und so weiter zu zu hören bekommt. Aber hier geht ja darüber hinaus. Hier wird ein medizinischer Eingriff nicht nur unter Verstoß gegen die aufgeklärte Einwilligung durchgeführt, sondern er soll nach den Anweisungen, Keine Ahnung, wer die Anweisungen unterschreibt, aber der ist nach den Anweisungen nicht medizinisches Personal medizinische Eingriffe durchführen. Das ist so, als würde ich sagen Naja, ich bin zwar nicht wirklich ein Arzt, aber für so kleinere Sachen wie einen Blinddarm, hab ich ja noch eine kleine Kreissäge zu Hause. Das geht nicht so weit.

Also es wird auch so sein. Also ich sehe eine gewisse Chance, dass man als Lehrkraft hier sogar bei den Verwaltungsgerichten Erfolg hat. Sogar bei den Verwaltungsgerichten, weil die ja besonders geneigt sind, diese Maßnahmen eigentlich wohlwollend zu quittieren. Ich sehe allerdings auch eine Chance, dass man auch hier mit dem Hebel kommt. Also im Klassenverband mich als Lehrkraft geht es nichts an, ob ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet ist. Das heißt, wir haben auch hier ein DS-GVO Problem. Und der ganz besonders viel Mut aufbringt, mag möglicherweise auch sagen derjenige, der mir die Anweisung erteilt, den den nehme ich sozusagen mal prophylaktisch von den ordentlichen Gerichten in Anspruch auf Freistellung von möglichen zivilrechtlichen Haftungs Ansprüchen. Wenn Sie mich dann treffen sollten. Und auf ja möglicherweise auch auf Schadenersatz für den Fall, dass mir strafrechtlich etwas passiert. Das heißt also, dann mag mancher Schulleiter, der hier einfach nur ohne drüber nachzudenken, die Instruktionen von oben ausführt und sagst du Lehrer, du Lehrerin testest das jetzt gefälligst, dann mag diese Person sich einer einem zivilrechtlichen Haftung Szenario ausgesetzt sehen und zwar nicht erst wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, sondern die Regress Pflicht dem Grunde nach wäre in meinen Augen jetzt schon tauglicher Gegenstand einer Feststellungsklage. So Das ist das Rechtsschutz Szenario.
Wie mache, wie gehe ich jetzt in Sachsen damit um, dass das OVG die Dinge bereits gebilligt hat? Es scheint, ich habe mir die Entscheidung durchgelesen, weder anwaltlich vorgetragen noch vom Gericht berücksichtigt worden zu sein, dass wäre hier überhaupt einen Datenschutzprobleme haben. Das mache ich den Anwälten und dem Gericht nicht zum Vorwurf, weil man da ja auf dem ersten Blick nicht so ohne weiteres draufkommt. Aber es ist ein Problem, das in meinen Augen unter diesem Gesichtspunkt einen erneuten Normenkontrolle Antrag rechtfertigt. Und wenn man sowieso schon eine neue Normenkontrolle drin ist, wäre zu überlegen. Das OVG hat ja gesagt Leute, wir haben bundesweit nur 24 000 intensivierten, 20000 davon sind belegt. Das es kann jederzeit wieder zum Infarkt im Gesundheitswesen kommen, dass man sich dann mal die Frage stellt, naja, wenn wir uns das DIVI-Register im Juni 2020 anschauen, da waren es noch 32 000 Betten. Wie kann es denn sein, dass wir jetzt mitten in der Pandemie 8 000 von 32 000 gleich ein Viertel der Kapazitäten verloren haben? Wie kann eine Regierung, die uns massive Freiheits Beschränkungen auferlegt, das zulassen? Dann wird die dann wird man möglicherweise entgegen gehalten bekommen. Ja, wir haben irgendwann aufgehört die Kinder intensiv herauszurechnen. Und ja, irgendwann war die Zahl der Betreiberinnen intensiv Betten weniger, weil der Personalschlüssel wieder strenger wurde. Das mag dann aber bitte die Regierung alles vortragen. Das sind alles so Sachen, die mir geschrieben wurden, als ich mich schon mal im Corona-Ausschuss dazu geäußert habe. Da haben aufmerksame Zuschauerinnen und Zuschauer mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir hier möglicherweise Sondereffekte berücksichtigen müssen. Das vorzutragen ist dann aber Aufgabe der Regierung als Antragsgegner. Ja, so und es wird jedenfalls nicht rauskommen, dass wir genauso viele intensiv medizinische Kapazitäten haben wie letzten Sommer. Und dann müssen wir uns die Frage stellen Warum darf ein Staat, der selber nicht liefert, Freiheit Beschränkungen verhängen gegen jene, die ja dann stattdessen in irgendeiner Weise für die Pandemie verantwortlich gemacht werden? Das Mantra der ganzen Corona-Politik ist ja, dass wir alle erst einmal nur verkappte Speader sind, die jederzeit glaubhaft machen müssen, dass sie auch wirklich gesund sind. Ich halte schon diesen ganzen Ansatz für hochproblematisch, auch juristisch problematisch. Ich habe in Neujahrs Sitzungen des Corona-Auschusses schon einmal gesagt. In meinen Augen haben wir ein Problem mit der Würde des Menschen, wenn wir ihn von einem eigenverantwortlichen Individuum auf die Rolle eines jederzeit Ausbruchs fähigen Viren Spreaders reduzieren. Das ist eine, in meinen Augen, eine demütigende Erniedrigung des menschlichen Individuums, die wir nicht länger hinnehmen sollten. So also Test Pflicht. Und das gleiche gilt natürlich am Arbeitsplatz der Arbeitgeber, der das einführt oder es vielleicht sogar einführen muss. Frau Merkel hat ja schon angedroht, dass das demnächst irgendwo in den Arbeitsstätten Verordnung drinstehen soll, dass jeder Arbeitgeber einen solchen Tests verpflichtend anbieten soll. Ja, auch da muss dafür gesorgt werden, dass auf dem Firmengelände passiert. Haben wir wieder ein Riesenproblem mit dem Schutz von Gesundheitsdaten. Und wenn ich vor einem Bekleidungsgeschäft stehe und so einen Test machen soll, egal ob das jetzt ein Antigen Schnelltests ist, wo ich so tief in den Nasen Raum rein muss oder ob das jetzt so ein Gorgel- oder Spucktest ist, wo ich dann irgendwie nur anhand einer Speichelprobe die Prüfung mache. Überall bin ich in einem Ambiente, in dem jeder sieht, was für ein Ergebnis bei rumkommt. Und selbst wenn jedes Kind irgendwo sich auf der Toilette testet, wenn das Kind auf dem Schulhof gesichtet wurde und eine viertel Stunde später nicht im Klassenzimmer sitzt, weiß jeder, was Sache ist. Das Kind ist ja offenbar nicht krank, sonst wäre es gar nicht erst zur Schule gekommen. Also kann die Abwesenheit nur auf eine positive Testung zurückzuführen sein. Also ich sehe überhaupt nicht, wie in diesem Milieu auch nur ein Ansatz einer DSGVO konformen Datenschutz Datenverarbeitung stattfinden soll. Und das ist auch etwas da hat uns das heißt. Ich weiß nicht, ob ich die Mail über den Corona-Ausschuss oder direkt bekommen habe. Eine Angestellte in einem Tübinger Einzelhandelsgeschäft. Die hat dann geschrieben Ja, jetzt hat Herr Palmer ja dieses Tagesticket eingeführt. Heißt es jetzt, dass ich als Angestellte im Einzelhandel jetzt überprüfen muss, ob die Leute negativen Tests haben. 

An der Kasse vor dem Bezahlen. Ja!

So. Und dann. Ich hab ihr nur erst mal so ein paar Informationen aus dem epidemologischen Bulletin des Robert-Koch-Institut geschickt. Da stehen nämlich ein paar Berechnungs-Beispiele für den positiven Vorhersagewerte eines positiven Sets, der ist jämmerlich. Das bewegt sich alles um plus minus 90 prozent falsch positive. Heute würde ich ja sagen. Sie darf also gar nicht mitwirken, weil sie gar nicht befugt ist, ein solches Gesundheitsdatum zu verarbeiten. Das heißt also, als Einzelhändler, als Einzelhandels Angestellte hab ich überhaupt nicht das Recht zu erfahren, ob die Kundschaft Corona-positiv oder negativ mit einem Antigen Schnelltests oder mit Gurgel-schrubtest ist, was weiß ich, getestet worden ist. Das ist ein Gesundheitsdaten, das mich nichts angeht. Und wenn ich das überhaupt erheben will, dann muss ich das ganze formale Prozedere der DSGVO durchführen. Das heißt also, das ist etwas, was mir von denen bei den Masken aufgefallen ist, als ich mich mal mit der Arbeitsschutz rechtlichen Seite beschäftigt habe. In den Ministerien, wo diese Verordnung gestrickt werden, wird mit einer Unprofessionalität gearbeitet, die mich regelrecht entsetzt. Wir haben nur das Virus im Kopf, schreiben da irgendwelche Verordnungen? Sie denken nicht an Arbeitsschutz. Sie denken nicht an Gesundheitsprävention im Bereich Unfallversicherung rechtlich geschützter Milieus. Und sie denken eben nicht an die DSGVO. Die merken überhaupt nicht, was für ein Rattenschwanz von Problemen an diesen Corona Verordnungen hängt. Das war das, was ich zum Thema Testpflicht ausführen wollte. Wie gesagt, dazu gibt’s jetzt in den nächsten Tagen auch noch die eine oder andere Ausarbeitung, bei der ich mir datenschutzrechtlich auch noch externe Expertise heranziehen werde. Ich selber betreibt das Datenschutzrechtler immer nur so da, wo es sich gerade anbietet, etwa wenn es um Beweißverwertungsverbote bei Dash-Cams im Straßenverkehr geht und sowas ähnliches. Mit solchen Sachen muss ich mich als Prozessualist auseinandersetzen. Aber den professoral Datenschutz, da bin ich natürlich nicht. Nein. Das heißt also, da hole ich mir externen Sachverstand mit rein, damit die Geschichte auch datenschutzrechtlich rund wird.
Und ein zweites Problem wollte ich aufwerfen Da bin ich war zwei von einer verzweifelten Mutter, einer Abiturientin angeschrieben worden, und das ist eine Sache, die jetzt in den nächsten Wochen von allgemeinem Interesse ist. Warum? Es stehen die Abiturprüfungen an und man braucht wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was sich die Schulverwaltung ausgedacht haben. Sechs Stunden Abi Klausur durchgehend mit Maske. So. 6 Stunden AbiKlausur durchgehend mit Maske und haben wir natürlich wieder die Arbeitsschutz rechtlichen Probleme, Tragezeit-Begrenzungen und was wir alles hier schon diskutiert haben. Aber ich glaube, wenn ein Kind, da das Schulkind fertig werden will, jemand vom Abi steht und sagt: Diese Schullaufbahn hat jetzt endlich ein Ende. Aber ich habe Angst, dass ich das Potenzial, das in meiner Birne ist, nicht abrufen kann, wenn ich 6 Stunden lang die Maske aufsetzen muss. Dann bin ich ja möglicherweise mit meinem Prüfungsergebnisse benachteiligt und zwar deswegen benachteiligt, weil ich die physiologischen Voraussetzungen vielleicht nicht so gut mitbringe wie andere Schulkinder. Wenn dann die Schulverwaltung kommt mit Artikel 3 Die Massenflucht gilt ja für alle! Würde man kontern, aber nicht alle haben dieselbe Physis, das auszuhalten. Nicht alle können gleich schnell laufen, nicht alle können gleich beides und hoch springen, nicht alle können gleich weit werfen und deswegen nicht alle haben auch dieselbe Physis für die Masken. So, das heißt, wir haben ganz schnell ein Problem der Chancengleichheit der Prüflinge. Wie gehe ich Prüfungsrecht damit um? Ich würde der betroffenen Abiturienten den betroffenen Abiturienten raten, sobald ich merke, ich komme hier nicht klar. Ich kann mich nicht konzentrieren, geh ich zur Prüfungs-Aufsicht und rüge das zu Protokoll. Und werde unmittelbar nach der Prüfung diese Rüge noch einmal schriftlich gegenüber der Schulleitung wiederholen. Sollte im Anschluss an die Abi Klausur zeitnah ärztliche Unterstützung verfügbar sein, könnte es sich sogar anbieten, mal mit sein Blut untersuchen, beim zu versuchen zu gucken, wie gut ich die 6 Stunden Maskerade vertragen jetzt muss allerdings dann ich weiß nicht wie lange. Bei einer mangelhaften Sauerstoffsättigung im Blut, die der Körper sich wiederholt, da bin ich kein Fachmann. Ich weiß nicht, wie schnell das stattfinden muss, aber es könnte ja möglicherweise den prüfungsrechtlichen Vortrag stützen. Und wenn dann die Ergebnisse kommen und nicht Merkel. Mist, da bin ich ja deutlich unter meinen Möglichkeiten geblieben. Rechtfertigt das die Anfechtung des Abitur Prüfungsergebnisse! Das heißt, die Schulaufsicht, die Schulleitungen und die Schul Aufsichtsbehörden müssen sich dann möglicherweise auf Prüfungs-Anfechtungs-Klagen vor den Verwaltungsgerichten gefasst machen. Was allerdings nicht passieren darf, ist, dass ich diese ganzen Dinge erst beanstanden, nachdem ich die Ergebnisse habe. Wenn ich Störungen im Prüfungs Ablauf rügen will, muss das immer spätestens passieren, bevor die Prüfungsergebnisse vorliegen. Und wie. Und es ist ratsam auch nicht irgendwie bis drei Tage vor der Bekanntgabe der Ergebnisse zu warten, sondern wenn ich gemerkt habe, ich habe mich nicht konzentrieren können sofort zur Schulaufsicht und hinterher nach der Prüfung sofort einen Brief an die Schulleitung, damit die wissen, worauf sie sich möglicherweise einzustellen haben. So, das ist einfach nur das, was ich hier Prüfungsrecht zum Besten geben muss. Das sind so Dinge, die kennen wir aus juristischen Staatsprüfung ja auch, dass Prüflinge dann Rügen da kamen. Da haben wir im Prüfungsraum geschrieben, da war es 12 Grad und wir haben alle gefroren, da konnten wir uns nicht konzentrieren. Das muss ich während der Prüfung rügen. Ja oder. Ich habe nicht mich nicht konzentrieren können, weil draußen irgendwie die liebliche Sinfonie für Winkel, Schleife, Presslufthammer und Schlagbohrer von Johann Sebastian Krach dargeboten wurde. Also Baulärm, auch da, dass das muss ich sofort rügen, da kann ich nicht sagen Menschenskind, ich guck mal, wie ich trotzdem bestanden habe und wenn nicht, dann komme ich mit einer Verfahrens Rüge. Das ist zu spät. Ich muss also schneller kommen. Manche Juristenausbildungs-Gesetze haben dann auch richtige Fristen drin, also z.B. im Juristenausbildung Gesetz NRW. Da hab ich 4 Wochen Zeit nach Abschluss der Prüfung, um eine entsprechende Rüge beim Prüfungsamt schriftlich anzubringen. Das heißt also, es empfiehlt sich wirklich, nicht lange zu fackeln mit einer solchen Rüge, sondern sofort zu handeln. So, das sind die Punkte, die mir jetzt gerade aktuell kommen. Nochmal zum Thema Testpflicht am Arbeitsplatz, wenn bereits Prozesse in dieser Richtung laufen, Kündigungen wegen Tests, Verweigerung oder Abmahnung wegen Test Verweigerung kann die DSGVO Geschichte auch noch Schriftsätze nachgetragen werden. Also ich begleite selber gerade ein entsprechendes Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Paderborn als eine Krankenschwester, Krankenpflegerin jedenfalls eine im Gesundheitswesen tätige, abhängig beschäftigte Person rausgeflogen, weil sie diesen PoC-Antigen Test nicht machen wollte. Das wird anwaltlich betreut und auch da werde ich anregen, dass wir die datenschutzrechtliche Seite noch nachlegen. Aktueller Stand ist, dass die Güter-Verhandlung vom Arbeitsgericht gescheitert ist und da ein Kammer-Termin anberaumt worden ist, irgendwann im Mai und da kann natürlich noch anwaltlich vorgetragen werden. Das heißt, auch in laufenden Prozessen kann dazu noch rechtlich ausgeführt werden.
So, das war’s von meiner Seite. Das war sozusagen wesentliche Ertrag dessen, was ich mir hier zurechtgelegt habe.

Ich würde an dieser Stelle ganz gerne einhaken und auch nochmal bei der Testpflicht ergänzende, so zu sagen, Ausführungen machen. Und zwar stellt sich ja die Frage, wenn jetzt, ich sag mal, Otto Normalverbraucher testen soll, also Arbeitgeber, sich selbst, Arbeitnehmer sich selbst und so weiter. Was machen wir denn dann eigentlich, wenn man ein positives Testergebnis haben. Und es muss, wenn man jetzt aus diesem positiven Testergebnis irgendwelche Verhaltenspflichten ziehen wollen würde als Arbeitgeber, denn dann muss es dazu eine gesetzliche Regelung geben. Und da ist jetzt die Frage meldet man das? Meldet man das nicht, muss man es melden? Muss man es nicht melden? Möchte das Gesundheitsamtes überhaupt gemeldet bekommen. Und alles, was jetzt in Rahmen dessen quasi über den Arbeitgeber passiert, das ist eigentlich ja reine Spekulation. Also die machen denn das, was er sich denken, was an dem Punkt vielleicht das Richtige ist. Denn an der Stelle hilft uns das Infektions-Schutzgesetze auch wieder weiter mit seinen Regelungen. Der Paragraph 8 zählt abschließend auf, welche Personen zur Meldung verpflichtet sind und das sind mehr oder weniger ausschließlich Personen mit irgendeinem medizinischen Hintergrund, also Ärzte, Leute im Pflegebereich mit einer examinierten Ausbildung, Heilpraktiker und so weiter und so fort. Also man findet da jedenfalls nicht. Was weiß ich. Arbeitgeber aus anderen Bereichen, Juristen oder sonst wen drin. Das heißt, es gibt tatsächlich eigentlich keinerlei Meldepflicht. Das wird wahrscheinlich jetzt vielen egal sein und die werden trotzdem sich an das Gesundheitsamt wenden und anfangen, irgendwelche positiven Testergebnisse, so sie denn zustande kommen, melden. Das heißt, die Gesundheitsämter werden sich eine Flut von Meldungen aus Richtungen gegenüberstehen sehen, die sie überhaupt nicht verarbeiten können, weil das Personal dazu gar nicht da ist und weil die eigentlich zur Meldung auch nicht befugt sind und auch nicht da. Und auch dazu schweigt sich bislang eigentlich der Gesetzgeber komplett aus. Was machen wir denn jetzt eigentlich, wenn bei diesem Test irgendjemand positiv ist? Welche Konsequenz knüpft sich daraus? Und da bin ich mal sehr gespannt, wie sich die nächsten Wochen da entwickeln werden.

Und wie jetzt haben wir ja auch in denen, in denen in den Kitas soll ja beispielsweise auch getestet werden. Es hat ja auch nochmal eine besonder, ich finde, eine besondere Intensität beim Kind hat ja so normalerweise eigentlich ein ganz positives Verhältnis zu seinem eigenen Körper. Wenn es nicht irgendwie mit schon größeren Problemen behaftet ist chronischer Natur, oder so, sondern das hat ja eigentlich so ein Urvertrauen. Das ist eigentlich alles ganz okay ist, bis man dann halt irgendwo so ein Aua hat oder so. Und das wird ja auch jeden Verzichtes bei meinen auch vielfältig besprochen, dass Aua was da ist. Und da muss ein Pflaster drauf und ne Creme drauf und da muss es irgendwie thematisiert werden. Jetzt ist ja so, jetzt kommt ja ein ganz neuer Aspekt. Das ist jetzt nur ein partiell juristischer. Aber plötzlich ist so ein Kind ja damit konfrontiert, dass da zweimal in der Woche oder einmal in der Woche soll. Irgendwie jetzt in. Also jetzt hier während der Gestallt davon betroffen, dass da so ein Spuck Test gemacht werden soll. Aber plötzlich guckt, spuckt so ein Kind dann in irgendein Röhrchen oder wie immer das dann gestaltet ist. Ich hab sowas noch nicht gesehen. Und dann hat es irgendwas gefährliches im Körper, was dann plötzlich gemessen wird. Also ich finde das eigentlich auch wiederum auch noch nochmal Menschenwürde ich meine. Wir wissen ja das ist alles Tieren nicht besonders menschenwürdig ist. Aber das hat ja nochmal einen ganz auch nochmal eine besondere Konnotation, dass man quasi in dieses Urvertrauen der Kinder da eingreift durch so eine Sache.

Und dann sieht man, wie die Kindergärtnerin, die den Test durchgeführt hat und festgestellt hat Oh je, ich hab ein positives Kind. Wahrscheinlich verschreckt, schockiert erst mal zurückweicht und das Kind denkt sich: „Oh mein Gott, was hab ich getan? Das muss etwas ganz Schlimmes sein. Wenn die mir jetzt nicht mit Salbe, Pflaster oder es wird wieder gut oder so ähnlich zur Seite steht, sondern die hat jetzt Angst vor mir.“

Ja, ist ja dann auch eigentlich erst mal weg. Also ich meine, weiß nicht. Kann sein, dass das jetzt in unserem Fall so ausgestaltet sein soll, dass die Leute dann also die Kinder das zu zuhause passiert. Diese Testung, ja, aber das ist ja trotzdem trotzdem. Also wenn man dann als Elternteil, was man ja normalerweise auch machen würde, auch gegenüber dem Kind, man kann ich etwas sagen, jetzt ist der Test positiv ausgefallen, beispielsweise sagen wir das aber nicht. Das ist ja auch was für erziehungsmäßige Relationen kommt man da herein. Und wenn man dann sagen würde Oh ist kann nicht zur Kita gehen für so und so viel Tage, weil positiv. Also ich finde, das ist ja auch was. Ich finde es monströs.

Also was wieder zeigt. Wir haben ein Problem mit dem Datenschutz. Ja. Wenn es innerhalb der Kita passiert, dann haben wir das gleiche Problem wie in der Schule und wenn es zu Hause passiert, dass es dann ein bisschen schwieriger, weil man dann sagen muss, das Kind kann nicht zur Kita kommen, dann… Wenn es zu zuhause gemacht wird, kann ich mir als Eltern immer noch eine Ausrede einfallen lassen. Ja, aber sobald das Testergebnis für andere sichtbar wird, haben wir ein massives Problem mit der Datenschutzgrundverordnung und das. Und ich möchte an einer Stelle noch etwas ergänzen. Für alle Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn diese Massen-Testungen in den Unternehmen, in den Läden, wo auch immer durchgeführt wird, müssen diese Leute wissen, sie testen sich in den Dauer Lockdown. Das Robert-Koch-Institut sagt ja selber, dass bei niedriger Prävalenz das gilt ja für PCR Test schon, das gilt aber für diese Antigen Schnelltests nicht anders, wir bei der Massenfertigung von symptomlosen Leuten, wo also kein Prävalenz Erreger zu vermuten ist und wir ganz ganz große Rate falsch positive Ergebnisse haben. Die sollen natürlich dann alle erst einmal vom PCR bestätigt werden. Aber auch da werden wir ja falsch positive Ergebnisse generieren. Es wird sozusagen die Inzidenz herbeigetestet, die man braucht. Es würde natürlich, wenn man und wenn jetzt die Journalisten der Altmedien mich hier so sprechen hören, wieder sagen will Oval Media verbreitet Verschwörungs-Ideologien. Und diesen Menschen möchte ich sagen, bevor ihr hier wieder in dieses Horn blast, Herr Leber und wie sie alle Anderen heißen, lest epidemiologischen Bulletion das RKI Nr. 8 aus 2021 Seite 4 und überlegt euch, welchen Sinn nach diesen Berechnungen Beispiel die Massen-Testung symptomloser Menschen haben soll. Ob das wirklich noch von der Intention des Infektions-Schutzes getragen sein kann, oder ob es nicht vielleicht wenigstens verständlich ist, wenn Menschen auf den Gedanken kommen, dass hier vielleicht an Stelle des Infektion-Schutzes auch eine andere Agenda Pate stehen könnte. Das dürfen wir ja alles nicht denken, weil wir es uns alle Aluhut-Träger, Verschwörungstheoretiker Covidioten, Schwurbler, sonstiges Gesocks sind. Aber in dem Moment, in dem ich einen Menschen sage: „Wage es bloß nicht zu denken, dass hier etwas anderes passiert als der Schutz unserer Gesundheit.“ Wenn ich so ermahnt werden soll, dass ich nichts anderes denken soll, dann werde ich als mündiger Bürger erst recht misstrauisch. Dann würde ich sagen, wenn ihr mir das so einschärfen müsst. Heißt es ja, dass er sich nicht darauf verlässt, dass ich ihm auch so vertraue und dann werde ich erst recht misstrauisch. Das ist jedenfalls die Reaktion, die sich bei mir eingestellt hat. Und ich könnte mir vorstellen, dass ich damit nicht der Einzige bin. So.
Ok. Das erinnert mich nochmal an dieses…Wir hatten hier dieses… das Maßnamen-Papier, zu dem zudem das Umsetzung Papier quasi oder das intendierte für die für das Panik Papier veröffentlicht. Und da ist ja auch dieser Passus drin, der ja so rätselhaft ist schon am 24. 3. 2020, wo drinsteht, dass die sich darüber schon Gedanken machen, wie man eben quasi den Verlust in die demokratischen Institutionen und die Regierung des Vertrauens. Verlust des Vertrauens begegnen solle. Und das irritiert ja zu diesem frühen Punkt Zeitpunkt schon extrem, weil wenn du dir vorstellst eine Regierung hat ja erstmal, würde man vermuten, den Impetus, eben wirklich das Beste für die Bevölkerung zu tun, um eben diese Pandemie, diese Krise abzuwehren. Und dann müsste ja eigentlich mit jedem Schritt, den die Regierung geht, also in diese positive Richtung, müsste ja das Vertrauen wachsen. Und natürlich kann da jemand auch mal einen Fehler machen, aber wir wissen ja vom Bundesverfassungsgericht, das auch permanent diese Fehler-Kontrolle hätte passieren sollen. Und wenn man das eben machen würde, würde ja auch kein Mensch sagen, also die haben nicht mein Bestes im Sinne und deshalb dürfte es gar nicht zu so einem Vertrauensverlust kommen. Und das ist ja genau, was du sagst. Es ist eben irritierend, dass man das Gefühl hat, das ist eben einfach nicht, nicht unbedingt jetzt von einer einer Evidenz, einer Sinnhaftigkeit in medizinischer Hinsicht getragen.

Also was zur Vertrauensbildung hät beitragen können, wäre eine belastbare Surveillance. Erstens, dass Infektionen Geschehens, also diese auf addierten Fallzahlen, dass das nichts bringt. Ich glaube, das ist mittlerweile Allgemeingut, dass kann ich, glaube ich auch als dummer Jurist so sagen, aber auch eine belastbares, zuweilen belastbare Beobachtung der Kollateralschäden. Und wenn ich mir dann anhöre, dass Boris Reitschuster in der Bundespressekonferenz wiederholt danach fragt Wie ist das mit der häuslichen Gewalt? Wie ist das mit den Suiziden? Und sowas ähnliches? Und immer nur Antworten bekommt nach dem Motto Nageln Sie mal diesen Pudding an die Wand. Irgendwann dann trägt das eben nicht zur Vertrauensbildung bei. Eine Regierung verdient dann das Vertrauen, wenn sie transparent mit den. Wenn sie ein transparentes Krisenmanagement macht. Und das sehe ich in der aktuellen Situation nicht. Und wenn ich das nicht habe, dann werde ich eben misstrauisch. Und das, was in den Leitmedien Verschwörungstheorie genannt wird, das ist für mich erst einmal eine Ermittlungs Hypothese. Ich habe mich z.B. schon gefragt, warum denn die Mutante B1.1.7 ziemlich zeitgleich mit dem Start der Impfkampagne in Großbritannien aufgetreten ist. Ist das nur Korrelation? Ist das Kausalität? Da hätte ich ganz gerne eine belastbare Idee darüber gehabt, was diese Mutante so besonders macht. Ich hätte eine belastbare Idee gerne gehabt, wie sich denn die Impfungen auf das Mutationsverhalten der…eines solchen Krankheitserreger auswirken. Herr Reitschuster hat nachgewiesen, dass Herr Wieler sich da in seinen Aussagen in zwei unterschiedlichen Bundes Pressekonferenzen selber widersprochen hat, indem er einmal gesagt hat ja, wir müssten mit mehr Mutationen rechnen und dann später hat er gesagt: „Ja doch nicht.“ Hat möglicherweise gar nicht bemerkt, dass er vor ein paar Wochen noch etwas anderes gesagt hatte. Das sind alles Dinge, die nicht vertrauensbildend sind. So. Und natürlich muss ich mir die Frage stellen, wie ja wie wirkt sich die Impfung auf das Mutationsverhalten aus? Der Corona-Ausschuss hat ja eine Einsendung einer Zuschauerin, die ein Lehrbuch der Infektions und Seuchen-Lehre für Tiere als Fundstelle angehängt hatte. Wo er(Herr Wieler) gesagt, also in die Seuche reinimpfen, ist jedenfalls bei Tieren keine gute Idee. Ich habe mir diese Fundstelle auch angeguckt. Das Risiko, dass man in die Inkubationszeit rein impft, weil wir ja nicht weiß, ob das eine Ansteckung schon stattgefunden hat und vielleicht demnächst ein Ausbruch droht, ist groß. Ob das jetzt alles für Menschen gilt, weiß ich nicht. Ich bin kein Fachmann. Aber dazu hätte ich zu der Frage: Macht es Sinn, eine Impfkampagne mitten im Dezember loszutreten oder Ende Dezember loszutreten, wenn das Virus eine hohe Prävalenz hat? Auch dazu hätte ich ganz gerne vom Robert-Koch-Institut und von der Ständigen Kommission mal belastbare Aussagen gehört. Ich bin Jurist, ich kann das nicht bewerten. Aber dafür haben wir doch eigentlich Fachbehörden.
Ja, wobei wir da ja sehen, dass die nicht besonders aktiv sind. Wir hatten ja jetzt einen meiner Artikel auf 2020News veröffentlicht, wo wir uns mit einer Analyse, die jetzt von wissenschaftlicher Seite erfolgt ist, mit denen. Also mit der mit der EMA. Mit der Datenbank, in der die Adversen Reaktionen auf Kranken, auf Arzneimittel dokumentiert sind, hat sich auseinandergesetzt mit und uns diese Graphen zur Verfügung gestellt und Grafiken. Und was man da ganz deutlich sieht ist, dass es eben in den Monaten also jetzt z.B. 2020, also in dem letzten Jahr der eine Pandemie ja dabei irgendwie durchschnittlich eine eine Melde Aktivität von circa 10800 Fällen pro Monat und dann ist das im Januar, da schnellt das hoch auch auf 27 000 Fälle und plötzlich im Februar März ist ist liegt das bei 52 000 Fälle und das ist alles auf Impfungen Nebenwirkungen zurückzuführen. Also insgesamt haben wir das mit einem schon beachtlichen Geschehen und ich finde gerade vor dem Hintergrund, dass das alles hier so ja irgendwie zu wenig analytisch läuft, ist das natürlich schon schockierend, dass man auf der einen Seite hier sieht, dass da diese diese Nebenwirkungen sind, aber dass man gleichzeitig eben auch hier keinerlei evidenzbasierte Betrachtungen irgendwie anstellte. Es ist irgendwie immer das Gleiche.

So wie. Aber wie gesagt, meine Frage ist was hat das für den? Was bedeutet das möglicherweise für den anwaltlichen Vortrag für den anwaltlichen Sachvortrag? Bedeutet, dass eine Regierung die Grundrechte einschränkt, muss erst einmal selber geliefert haben. Und dazu gehört eben eine evidenzbasierte Beobachtung. Ja, des Iinfektions-Geschehens. Aber wenn du mit Recht sagst, Viviane, auch bei Nebenwirkungen. Das gehört eigentlich zum professionellen Krisenmanagement. Und wenn ich das nicht leiste, aber dann sage ich weiß nicht und das können sie jederzeit wieder ganz schlimm werden und deswegen bitte alle schön Hausarrest. Das ist auch juristisch angreifbar.

Insbesondere unter dem Aspekt, den du vorhin schon erwähnt hast. Es geht ja letzten Endes bei dieser epidemischen Lage nationaler Tragweite immer nur in Anführungsstrichen um das Problem, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbrechen darf. Es darf nicht „overwhelmed“ werden. Das wird es aber, wenn nicht plötzlich alle Intensiv-Betten abschaffen. Und hier sind ein Drittel der intensiv Betten während mitten in einer Epidemie abgeschafft worden. Man könnte da, wenn man Böses unterstellt, sogar daraus schließen, dass diese Epidemie tatsächlich zurecht gezimmert worden ist und dass man diese Epidemie für irgendwas braucht. Fragt sich nur für was. Denn anders ist nicht erklärbar, dass man angeblich dringend benötigte Intensiv-Betten von 32000 auf 24000 runterfährt.

Es ist ein Viertel nicht ein Drittel. >>Ja, Entschuldigung ein Viertel<< Aber der Braunschweiger… Es hat ja früher mal ein Fußballer namens Horst Schimaniak hat mal gesagt ein Drittel, nee, ich will mindestens ein Viertel. Das war als die Fußballer noch richtige authentische Sprüche ins Mikrofon sprachen und nicht irgendwelches Zeugs, das ihre Medienberater ihnen eingetrichtert haben. Aber ich glaube, mit dem juristischen Teil bin ich am Ende. Andere warten schon in der Pipeline. Deswegen würde ich fast sagen, dass ich mich jetzt aus der Sitzung verabschiede bzw. mich jetzt stumm und unsichtbar machen und wäre Das eigentliche, das eigentliche Ziel der Sitzung ist ja heute ein anderes. Das war wir, das juristische Update.

Danke, Martin. Ich würde. Ich würde gerne noch zwei Dinge ergänzen Es geht auch schnell die Schadensersatz rechtlichen Bestrebungen. Das haben wir ja immer wieder versucht zu erklären setzen sich zusammen aus einer konzertierten Aktion international tätiger Anwälte. Dazu gehört auf der einen Seite, dass ein Rammen von Flöckchen und damit meine ich immer wieder neue Entscheidungen darüber herbeizuführen, dass der PCR Test entgegen den falschen Tatsachenbehauptungen von Drosten, Wieler und Co. keine Aussagen über Infection machen kann. Aber natürlich auch, dass es keine asymptotisch Infektionen gibt, entgegen den Aussagen von Drosten, Wieler und Co. Dieses Einrammen von Flöckchen hat gestern in Wien, gestern oder vorgestern, in Wien zu einem weiteren Erfolg geführt. Wir haben ja eine Entscheidung. Schon die ist sehr gut geschrieben. Aus Portugal betrifft 4 deutsche Touristen PCR Test Entscheidung, die bestätigt, dass der PCR Test nun mal keine Infektion nachweisen kann. Jetzt haben wir eine zweite aus Wien. Sehr schön geschrieben. Die Kollegen, die daran gearbeitet haben, mit den stellen wir einen Kontakt, da kann man nur sagen Herzlichen Glückwunsch! Das wird am Ende mit weiteren Fällen, an denen wir arbeiten wird am Ende in allen, weltweit allen Verfahren, benutzt werden können. Denn wir dürfen nicht vergessen Hier geht es um ein einheitliches Vorgehen, nicht nur als Lockstep heißt, was schon darauf schließen lässt, dass es einheitlich ist, sondern das ist ja niemandem entgangen. Wird ja auch von der Gegenseite in Anführungsstrichen immer als Argument benutzt. Glaubst du denn wirklich, dass die ganze Welt aus Zufall dieselben Maßnahmen ergreift? Nee, nicht aus Zufall, sondern weil Herr Drosten das ausgelöst hat mit seinen falschen Tatsachenbehauptungen in seinem Corman-Drosten-Papier und in dem anderen Papier erst in den Pre-Print zu den asymptomatischen Infektionen. Und weil das dann weltweit mithilfe der WHO als Goldstandard empfunden wurde, sodass alle anderen Tests auf dieser Blaupause von Herrn Drosten basieren, sodass alle Maßnahmen weltweit auf dieser, ja Ursünde basieren, bringen wir das zu Fall, bringen es weltweit zu Fall. Und die jetzt laufenden, es gab jetzt einen Pressebericht, in der ich glaube wieder im Tagesspiegel ja von Herrn Leber, dass es der mit den Frauenproblem, der darüber Bücher schreibt und von seinem Counterpart Geiler. Ich Phänomen ist nicht gerade Omen. Die erzählen was von einer ihm in den USA gescheiterten Class-Aktion stimmt nicht, da ist nie eine anhängig gemacht worden bisher. Das kommt noch. Das, was da in New York gescheitert ist, das war nur in Anführungsstrichen. Nur ein Eilantrag des Hauptsacheverfahren läuft auf die echte. Class-Aktion läuft in Kanada, eine weitere wird folgen. Das, was hier an Flöckchen einrammen so nenne ich das an PCR Test, Klagen und Entscheidung kommt. Das sind die Tatsachen. Erkenntnisse, die selbstverständlich auch in den Schadensersatzklagen, insbesondere in den Klars Aktions und es werden viele werden am Ende Früchte tragen wird. Denn es wird sich herausstellen, dass es sich hier nicht um einen einfachen Fehler handelt und hier haben paar Leute ausversehen einen Fehler gemacht, sondern es wird sich herausstellen, dass es das ist, was Professor Schwab und wer anderen auch inzwischen längst fest gezimmert haben, nämlich dass es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handelt. Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung wiederum führen im angloamerikanischen Recht zu Straf-Schadensersatz. Das bedeutet, der eigentliche Schaden wird um ein Vielfaches potenziert, dadurch, dass man sagt Du Böser, du hast was gemacht, davon müssen wir dich abhalten. Das gibt eine zusätzliche Sanktion. Es reicht nicht nur, dass du den eigentlichen Schaden ersetzt, sondern du wirst nochmal das 20, 21 fache und hier gibt es keine Grenze nach oben, denn hier ist ein monströses Verbrechen am Ende Schadensersatz Recht nicht zu sanktionieren. Also das wird für diejenigen, die es gewesen sind. Und diejenigen, die mit ihnen zusammengearbeitet haben und davon profitieren, Pharma, Tech und Finanzindustrie zu schwersten Straf-Schadensersatz Sanktionen führen. Davon gehen wir jedenfalls aus. Dass nur nochmal damit angesichts der aktuellen sogenannten Berichterstattung in den Alt-Medien, damit das nochmal geradegerückt wird. Wir werden mit dem kanadischen Kollegen Michael Swingwood noch einen Zoom Interview führen und das dann auch veröffentlichen.

Wenn ich da einen letzten Einwurf bringen darf. Ich habe… Es ist ja immer wieder versucht worden, in regierungsfreundlichen Medien Rechtsschutz Szenarien derjenigen, die sich gegen die Maßnahmen wehren wollen, als völlig aussichtslos hinzustellen und jene, die diese Szenarien empfehlen, wie etwa das einer Sammelklage oder auch in Schadenersatzklage in ähnlicher Art, die als juristische Scharlatane hinzustellen. Ich habe die Sorge, dass hier so eine „Widerstand ist zwecklos Rhetorik“ aufgebaut werden soll und so die Zersetzung Strategie ist, Freunde, der stopft sich die Taschen voll oder die stopfen sich nur die Taschen, wollen arbeiten in Wirklichkeit gegen euch das. Das ist auch ein beliebtes Mittel. Wenn man es mit Gegnern zu tun hat, den Zusammenhalt unter den Menschen, die auf der anderen Seite stehen, zu zerstreuen. Ich glaube, die Tatsache, dass es solche Berichte gibt, ist untrügliches Zeichen dafür, dass es Menschen gibt, die Angst davor haben, dass ein solches Szenario wirklich mal durchgezogen werden und vielleicht sogar von Erfolg gekrönt sein könnte. Das, das ist aber nur ein persönliches Empfinden, das mögen die psychologischen Fachleute näher beleuchten. Aber auf mich wirkt das Ganze so nach dem Motto Leute, wenn ihr gegen diese Maßnahme seid, ihr seid völlig alleine, keiner steht auf eurer Seite. Als die Tagesschau den ersten Bundesparteitag der Partei „Die Basis“ berichtete, haben sie dann irgend so einen Menschen reingeschnippelt, so einen einen Analysten, der sagt ja aber bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben wir doch nur relativ wenige Stimmen gehabt. Die allermeisten Leute sind für die Maßnahmen. Also auf gut Deutsch, die Menschen, die gegen die Massenahmen sind eine verschwindende Minderheit. Ihr könnt gegen den Massnahmen sein, aber ihr steht völlig alleine im Wald. Also das ist ja, das ist eine Rhetorik, die, die ist in meinen Augen darauf angelegt, die Menschen zu entmutigen. Und ich, ich glaube, wir alle, die wir hier sitzen, haben uns schon Anfeindungen anhören müssen. Wir haben uns nicht davon entmutigen lassen. Und ich glaube, die Menschen, die für ihre Überzeugung streiten möchten und sagen, sie stehen auf dem Standpunkt, die Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt, die möchte ich hiermit einladen, ebenfalls für ihre Überzeugungen zu streiten und sich nicht entmutigen zu lassen. Denn der Dissenz ist in eine Demokratie kein pathologischer, sondern ein normaler Befund. Man darf anderer Meinung sein und das sollte man sich auch nicht durch so eine Rhetorik wie gemeinsam gegen Corona und wer da nicht mitmacht, ist ein Verräter, kaputtmachen lassen. Gerade in einer so essentiell berührenden Frage muss die kontroverse Debatte erlaubt sein. Danke.

Danke Martin und ich sehe es exakt genauso, diese Art der Berichterstattung, die ja letzten Endes absolut gar nichts mit Information oder gar mit der Auseinandersetzung mit einer anderen Meinung zu tun hat, sondern ausschließlich mit rechts rechts Nazi Nazi zu tun hat, zeigt eigentlich ganz deutlich, dass die andere Seite Angst hat vor unseren Meinungen, vor unserem juristischen Vorgehen. Ich habe dazu heute einen sehr schönen Artikel im Defender gelesen, dass der ist von Robert F. Kennedy Junior, der ist ja der Shermans, also der Vorsitzende von Children’s Hälfte Fans. Da war es dann nochmal darauf hin. Meinungsfreiheit Freedom of Speech ist das Kernelement der Demokratie und das, was wir hier sehen ist das Gegenteil von Meinungsfreiheit, jedenfalls in den so genannten Alt-Medien. Deswegen muss man sich eigentlich keiner, natürlich auf der einen Seite große Gedanken machen, wobei die Informationen, die die Menschen sich bisher bei den alten Medien besorgt haben, ja zunehmend überhaupt nicht mehr bei denen abgefragt werden, sondern bei den neuen unabhängigen Medien. Aber andererseits ist das ein gutes Zeichen, wenn in dieser Weise in unsere Richtung gedroschen wird, anstatt auch nur ansatzweise sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Es zeigt, dass die andere Seite Angst hat und zwar absolut zu Recht, denn auf dieser Seite stehen die Leute, die wie sagt es Professor Lind die Moral Kompetenz haben, die Fragen stellen können und die diskutieren können. Auf der anderen Seite weiß man nicht, wer da steht, jedenfalls nicht das, was man unter Moral Kompetenz versteht.
Ich finde das in dem Zusammenhang auch ganz gut passt, dass es ja diese diese Aktion gibt, dass man ja quasi dass irgendjemand ja sicher diese Website Corona minus Ausschuss, also mit nur einem S ja, also offenbar irgendwelche Schreib Probleme gekichert hat. Und das leitet dann unmittelbar auf die auch noch in leichter Sprache dargestellten Ausführungen der Bundesregierung zum Corona Geschehen und dass man sich insbesondere auch durch das Händeschütteln irgendwie infiziert. Und so weiter. Also das finde ich, ist ja auch eine eine unglaubliche Hilflosigkeit, dass man sowas macht. Offenbar ab, dass man nicht mit eigenen Daten Argumenten überzeugen kann. Was muss man da irgendwie den Corona-Ausschuss da irgendwie entgegensetzen? Es ist absolut. Es ist geradezu faszinierend. Und das ist ja auch nochmal ein weiterer Aspekt. Mit dem, was wir jetzt hier zutage fördern, haben wir ja zum einen eine eine Aufklärung. Wir haben natürlich auch aber teilweise auch Meinungsäußerungen von von Menschen, die hier also von von uns und auch von anderen, die sich hier äußern und Dinge eben einschätzen in einer bestimmten Weise und in dem Moment, wo eben diese Regierung oder wer immer da jetzt irgendwie tätig wird in dieser Form, also der das macht, der unterdrückt ja auch wiederum oder versucht diese Meinung zu unterdrücken, indem er uns einen ganz anderen Inhalt unterschiebt. Durch dieses täuschende Manöver als das, was wir eben wirklich zum Ausdruck bringen. Es ist ja nicht so, dass wir eine Webseite aufsetzen z.B. Bunesregierung. Also ohne D unter unserem Inhalt drauf schieben. Also ich meine, das ist doch irgendwo. Ist es auch irgendwie unelegant, muss man sagen diese  Aktion.

Ja unelegant und einfach überlas lässt sehr tief blicken. Also dass der Tagesspiegel nun zu so einer Art neuem Stürmer geworden ist, das ist ja für die meisten inzwischen nicht mehr überraschen. Aber dass die Bundesregierung gleich selbst so arbeitet und dafür sorgt, dass mit einem kleinen Ja Idioten träg letzten Endes die Leute, die den Corona-Ausschuss eigentlich besuchen wollen, auf eine Regierungsseite geleitet werden. Das zeigt ja nur mit allerletzter Deutlichkeit, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir letzten Endes schlussendlich mit unserem rechtlichen Vorgehen zwar erstmal gegen die nächsten gerichtet, aber dass wir mit unserem rechtlichen Vorgehen offenbar in die richtige Richtung zielen. Selbstverständlich ist am Ende die Bundesregierung dafür zivil und strafrechtlich haftbar. Und das ist der Grund, warum sie jetzt schon versuchen, die Spuren zu verwischen. Und anderen kann ich mir nicht vorstellen.
Na klar. Wir legen zumindest den Finger ganz tief in die Wunde und trainieren einmal um. Offenbar. Und. Aber die. Also ich finde, wir wissen nicht, ob es die Bundesregierung jetzt selber ist, weil wir im Moment nicht einsehen können, auf wen diese Domain registriert ist. Aber zumindest ist es so, dass die Regierung ja auch eine gewisse. Also sie hat ja auch eine Verpflichtung zu gucken, wer ihre Links da, Links oder wer ihre Sachen da einfach verlinkt, weil z.B. ganz sicher würde die Bundesregierung sich ja massiv wehren, wenn jetzt wir eben z.B. Bundesregierung registrieren würden und wir hätten dann irgendwelchen, also ich oder irgendwer würde das tun und würde darauf z.B. irgendwelche anrüchigen Inhalte platzieren. Oder jetzt von mir aus politisch anrüchigen, die das, was wir jetzt hier haben oder wie auch immer man es sehen möchte. Also dagegen würde man sich sicher werden, so wie man das toleriert. Das quasi so eine, eine ja wie will man sagen eine Okkupierung oder ursuppieren von. Unserem von unserem Auftritt da genutzt wird. Das ist natürlich. Also das haben Sie ja auch eine, eine eine Verpflichtung, letztlich tätig zu werden. Also das muss man sich nochmal ganz genau anschauen. Ja, aber es bleibt faszinierend.
<….follow up>

 

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